Neuzulassung
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Bayern · R
Vorgänge, Unterlagen und Behördenkontakt für Regensburg (Land). Wählen Sie den passenden Online-Service oder nutzen Sie die amtlichen Informationen für Ihren Besuch.
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.
Ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Halter oder Zulassungsbezirk eines zugelassenen Fahrzeugs ändern.
Neue Halteranschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks eintragen.
Den zuständigen Behördenkontakt zur Berichtigung des Namens finden.
Wunschkombination als Zusatz zum Zulassungsantrag wählen.
Kennzeichenschilder als Zusatzleistung zum Antrag auswählen.
Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 44,49 € inklusive Versand. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.
Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.
Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:
Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.
Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.
Für den Online-Antrag nicht. Für einen persönlichen Besuch vergibt die Behörde Termine selbst.
Beim Online-Antrag über unseren Service bestätigen Sie die Vollmacht per Video-Ident mit KI direkt im Antrag, ohne Papier und ohne Termin. Wer eine andere Person zur Zulassungsstelle schickt, braucht eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises.
Ja. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sind Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung online möglich. Über unseren Antrag brauchen Sie dafür keinen Termin vor Ort. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde (Landkreis Regensburg).
Bei einem Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine Umschreibung nötig. Bleiben Halter und Bezirk gleich und ändert sich nur die Anschrift, genügt eine Adressänderung. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, passt die Wiederzulassung. Im Antrag wählen Sie den passenden Fall aus.
Sie wählen die Wunschkombination im Zulassungsantrag als Zusatzleistung (10,20 €). Ob die Kombination frei ist, entscheidet die zuständige Zulassungsstelle. Eine Reservierung ersetzt keine Zulassung.